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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sandra Sturm Fotografie · Stand: Juni 2026

 

I. Geltungsbereich, Allgemeines und Definitionen

  1. Für sämtliche Verträge von Sandra Sturm Fotografie (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (AGB), es sei denn, innerhalb von Angeboten, den Verträgen oder sonstigen benannten Ausnahmen wird mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) etwas Abweichendes vereinbart. In diesem Fall gelten die getroffenen abweichenden Absprachen. Sollte eine Regelung des Vertrages von diesen AGB abweichen, so geht die Regelung des Vertrags der Regelung der AGB vor. Die AGB haben lediglich klarstellenden und regelnden Charakter, sofern der Vertrag selbst keine oder nur eine unklare Regelung hierzu trifft.

  2. Nachfolgend sollen folgende Definitionen gelten:

    1. Foto(s): Bildaufnahmen (auch Videoaufnahmen) unabhängig von Speichermedium oder Speicherform; unabhängig davon, ob als Ausdruck oder digital, ob als Einzelaufnahme, Sequenz oder Sammlung gefertigt.

    2. „Fotoshooting“: Durchführung der vertrags- oder absprachegemäßen Leistung der Auftragnehmerin.

 

II. Durchführung der Leistungen durch die Auftragnehmerin

  1. Hochzeitsfoto- und Videografie:

Maßgeblich für die vertragliche Leistung ist der geschlossene Vertrag. Verringerungen der vertraglichen Leistungen sind nur dann bindend, wenn diese mindestens in Textform (also auch per E-Mail) übereinstimmend vereinbart werden. Erweiterungen der vertraglichen Leistungen können einvernehmlich, und zwar unabhängig von dem zuvor benannten Formerfordernis bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin vereinbart werden.

 

1.1  Boudoir Shooting Days:

Die Boudoir Shooting Days sind gezielte Veranstaltungen, die in ihrer Gesamtkonzeption, Preisgestaltung und Durchführung an einen fest definierten Termin (Datum und Uhrzeit) gebunden sind. Das Shooting-Ticket gilt daher ausschließlich für den gebuchten Termin und ist mit einem Konzert- oder Veranstaltungsticket vergleichbar.

Mit Erwerb des Tickets und Zahlung der Ticketgebühr kommt ein verbindlicher Vertrag für genau diesen Termin zustande. Das Ticket ist weder stornierbar noch erstattungsfähig noch auf einen anderen Termin oder eine andere Person übertragbar. Bei Nichterscheinen, Absage oder Verhinderung der Kundin – gleich aus welchem Grund – verfällt der Anspruch auf die Leistung ersatzlos; eine Rückerstattung der Ticketgebühr erfolgt nicht.

Die Auftragnehmerin kann freiwillig und ohne Rechtspflicht in begründeten Einzelfällen aus Kulanz eine alternative Lösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht ausdrücklich nicht.

 

1.2  Gutscheine:

Wertgutscheine (Summengutscheine) haben eine Gültigkeit von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine für ein bestimmtes Shooting an einem bestimmten Datum sind nicht übertragbar. Eine Umwandlung in einen Wertgutschein ist nur nach vorheriger Absprache möglich und muss mindestens 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Shootingtermin beantragt werden. Es liegt in der Verantwortung der Kundin, rechtzeitig mit der Fotografin Kontakt aufzunehmen, um einen Alternativtermin zu vereinbaren.

 

  1. Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind, schuldet der Auftraggeber so rechtzeitig, dass die Auftragnehmerin die vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne nicht vereinbarten Aufwand durchführen kann.

  2. Die Gestaltung der Fotografien obliegt der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber kann hierzu ausdrückliche Weisungen geben, die jedoch erst durch Bestätigung der Auftragnehmerin bindend werden. Gestalterische Abweichungen von den nicht vereinbarten Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel der Vertragsleistung der Auftragnehmerin dar. Nachträglich vereinbarte gestalterische Veränderungen verursachen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin.

  3. Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin erfolgen in deren persönlichen Stil und nach deren eigenem Ermessen (soweit nicht anders vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Bilder und Motive, die Bildbearbeitung, die Auswahl der Bilder für eine Diashow sowie deren Musiktitel.

  4. Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch die Auftragnehmerin. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die Möglichkeit, einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden pauschal mit 100 Euro in Rechnung gestellt.

  5. Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in bearbeitetem Zustand, hochauflösend im JPG-Format, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) besteht nicht.

  6. Die Auftragnehmerin schuldet die Übergabe der Fotos innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Fototermin, es sei denn, es handelt sich um Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) mit besonderem Aufwand; in diesem Fall wird ein Übergabetermin gesondert vereinbart.

  7. Die Auftragnehmerin schuldet keine Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

  8. Die Auftragnehmerin ist allerdings berechtigt, die digitalen Bilddateien als Nachweis ihrer Urheberschaft aufzubewahren.

 

III. Urheberrecht

  1. Urheberin sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses gefertigten Fotografien ist die Auftragnehmerin. Ihre Rechte bestimmen sich nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von der Auftragnehmerin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist.

 

IV. Einfaches Nutzungsrecht / Weitergehende Nutzungsrechte

  1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungen erhält der Auftraggeber an den gefertigten Fotografien ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, welches ausschließlich zur privaten Nutzung berechtigt. Eine gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art, ist vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht gestattet.

  2. Weitergehende Nutzungsrechte wie z. B. die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Fotos im Sinne der §§ 15 ff. UrhG bestehen nur dann für den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für jede andere Veränderung oder Weiterbearbeitung der gefertigten Fotografien sowie für die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte (z. B. andere Dienstleister wie Stylisten, DJs, Dekorateure, Locationbetreiber, Hochzeitsplaner etc.).

  3. Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung an die Auftragnehmerin.

 

V. Honorar und Auslagen

  1. Die Vergütung der Auftragnehmerin wird als Stundensatz oder in Form einer Pauschale vereinbart. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise. Erhöhungen sowie Minderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ändern den geschuldeten Gesamtpreis entsprechend.

  2. Von der vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistung notwendigen Auslagen der Auftragnehmerin, wie z. B. Reise- oder Übernachtungskosten. Diese sind von dem Auftraggeber in angemessener Höhe zusätzlich zu tragen. Fotoshootings bis in die Abendstunden oder mit Beginn im Vormittagsbereich machen regelmäßig Übernachtungen in der Nähe des Fotoshootings erforderlich. Der Auftraggeber kann hierzu entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen oder alternativ die entstehenden Kosten übernehmen.

  3. An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen jeweils vom Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Reisen bis 30 km einfache Strecke um den Geschäftssitz der Auftragnehmerin werden mangels anderweitiger Vereinbarung nicht separat in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Fahrtstrecken werden mit 0,70 Euro je gefahrenem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen und Verpflegung werden die Auslagen in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt und von der Auftragnehmerin nachgewiesen.

  4. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sowie Eintrittsgelder und vor Ort anfallende Transferkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  5. Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt die Auftragnehmerin je angefangene halbe Stunde in Rechnung. Es gilt der im Vertrag vereinbarte Stundensatz.

  6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss einer Hochzeitsreportage eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamthonorars mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für die Auftragnehmerin verbindlich. Mithin ist die Auftragnehmerin im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf folgendem Konto:

 

Sandra Sturm Fotografie / DKB

IBAN: DE15 1203 0000 1014 9493 72

BIC: BYLADEM1001

 

  1. Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

  2. Die Eigentumsübertragung an den Fotos steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin.

 

VI. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rechtsfolgen

  1. Ansprüche, die durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen.

  2. Der Auftragnehmerin steht, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist, im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein Schadensersatzanspruch in Höhe der bereits geleisteten Terminreservierungsgebühr zu. Im Falle einer berechtigten auftraggeberseitigen Kündigung aus einem triftigen Grund, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch.

  3. Sofern die Auftragnehmerin kündigt, entfällt der Vergütungsanspruch.

 

VII. Haftung

  1. Die Haftung der Auftragnehmerin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

  3. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen oder Verkehrsstörungen, zum vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, haftet sie nicht für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin wird sich in einem solchen Fall – soweit vom Auftraggeber gewünscht – um eine qualifizierte Ersatzfotografin bzw. einen qualifizierten Ersatzfotografen bemühen, der im Auftrag der Auftragnehmerin die Leistung erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.

  4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während des Fotoshootings erleiden. Die Auftragnehmerin empfiehlt diverse Fotospots; ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt in deren eigenem Ermessen.

  5. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Die Auftragnehmerin haftet für Überschreitung vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  7. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.

  8. Beanstandungen, die die vereinbarten Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien schriftlich zu erheben. Dies berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gemäß §§ 434 ff. BGB.

 

VIII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet.

  2. Die Auftragnehmerin ist zur Vertraulichkeit bezüglich der ihr im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

  3. Sämtliche von der Auftragnehmerin zur Erfüllung der vertraglichen Leistung genutzten Dienstleister (wie z. B. Albenhersteller, Fotolabore etc.) werden von der Auftragnehmerin auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

  4. Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

 

IX. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

© 2026 Sandra Sturm Fotografie

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